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OLG Düsseldorf: Bank muss Anlegerin fast 18.000 Euro zahlen

Erneuter Erfolg im P&R-Skandal: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte am 3. Februar 2022 eine Bank wegen fehlerhafter Beratung, an die Anlegerin Schadensersatz in Höhe von 17.917,10 Euro nebst Zinsen zu zahlen (Aktenzeichen: 6 U 75/21). Die Revision ist nicht zugelassen.

Vorsichtige Anlegerin: Anlage mit Totalverlustrisiko verkauft

Die 1959 geborene Kundin wollte 20.300 Euro gewinnbringend anlegen. Sie wandte sich im Juni 2016 an ihre Bank und erklärte, dass es ihr äußerst wichtig sei, eine sichere Anlage zu tätigen. Von der Bank wurde sie daher zunächst als vorsichtige Anlegerin mit höchster Risikoklasse eingestuft, was später zwischen den Parteien jedoch streitig wurde. Die Bank empfahl ihr daraufhin eine Investition in P&R-Container, obwohl die Bank selbst schon nach ihrer eigenen Dokumentation von einem Totalverlustrisiko ausging. In der Beratung erklärte die Bank die Containeranlage anhand eines Angebotsschreibens und des Kauf- und Verwaltungsvertrages. Der Plan war, dass die Container weitervermietet, nach Ablauf der Laufzeit wieder verkauft und sowohl Mietkosten als auch der Rückkaufbetrag an die Anlegerin ausgekehrt werden sollen. Die Anlegerin kaufte daraufhin die empfohlenen Container,

OLG Düsseldorf: Bankberater muss auf Risiken hinweisen

Das Gericht urteilte, dass der Klägerin aufgrund pflichtwidriger Beratung durch die bei der Bank abgeschlossenen Containeranlage Schadensersatzansprüche in Höhe von 17.917,10 Euro nebst Verzugszinsen zustehen; etwaige Ansprüche aus dem Vertrag muss sie Zug um Zug an die Bank übertragen. Eine Anlageberatung muss richtig, sorgfältig, verständlich und vollständig sein. Sie kann mündlich oder schriftlich durch Übergabe von Informationsunterlagen erfolgen. Da vorliegend kein Prospekt existierte, kam es auf die sonstigen Unterlagen und die mündliche Beratung an. Der abgeschlossene Kauf- und Beratungsvertrag enthielt zwar die finanziellen Eckdaten der Geldanlage, eine explizite Darstellung der Risiken fehlte jedoch. Auch eine mündliche ausreichende Aufklärung konnte die Bank nicht nachweisen.

Keine Rückkaufpflicht: Besonders hohes Verlustrisiko

Die geschuldete Prüfung mit bankübliche kritischen Sachverstand war offenbar nicht erfolgt. Denn die Bank verkannte, dass durch die fehlende Verpflichtung, den Container zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, ein besonders hohes Verlustrisiko für den Anleger entstand. Dass der Rückkauf zu dem angegebenen Preis nicht feststeht, hätte die Anlageberatung deswegen auch im Beratungsgespräch besonders hervorheben müssen. Tatsächlich wurde im Gegenteil der unzutreffende Eindruck erweckt, das Risiko bestehe nur in einer geringeren Rendite als prognostiziert.

Zweifel am Eigentumserwerb

Zudem hätten die Zweifel hinsichtlich des Eigentumserwerbs benannt werden müssen, da die Klägerin die Container zu keiner Zeit zu sehen, geschweige denn überreicht bekam. Gleichzeitig war aufgrund des weltweiten Transports der Container die Anwendbarkeit deutschen Rechts fraglich.

Risiko zusätzlicher Kosten

Hinzu kommt das Risiko der Anlegerin, zusätzliche Kosten tragen zu müssen, wie zum Beispiel Standgebühren bei Mietausfall. Neben dem Kapitalverlustrisiko trägt die Anlegerin somit auch das Risiko, über das eingesetzte Kapital hinaus mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, die sie aus eigenem Vermögen finanzieren müsste. Auch dies bezüglich bestand eine Aufklärungspflichtigkeit des Kostenrisikos, da dieses zusätzliche Risiko, eine für die Anlageentscheidung wesentliche Information darstellt. Da dieses Risiko für die Anlegerin nicht ohne weiteres ersichtlich war, hätte sie ungefragt darüber aufgeklärt werden müssen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Erneut erging somit eine positive Gerichtsentscheidung für Kapitalanleger, die durch eine fehlerhafte Bankberatung zum Abschluss einer riskanten Kapitalanlage veranlasst wurden. Eine vergleichbare Entscheidung des OLG vom selben Tag liegt zu dem Aktenzeichen 6 U 36/21 vor.  Wenn auch Sie denken, dass Ihr Anlageberater Sie nicht ausreichend aufgeklärt hat, wenden Sie sich an die Fachanwältin Angelika Jackwerth. JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl geschädigter Anleger. Die Fachanwältin beantwortet Ihre Fragen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.

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