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OLG Koblenz: Online-Spieler bekommt fast 11.000 Euro zurück

Über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz kann sich ein Online-Spieler freuen: Der Anbieter von Online-Glücksspielen muss ihm den kompletten Verlust in Höhe von 10.845,59 Euro nebst Zinsen ersetzen (Urteil vom 15. Dezember 2022, Aktenzeichen: 1 U 128/22). Der Online-Spieler bekommt mehr als 10.000 Euro.

Hoher Spieleinsatz: 10.000 Euro

Viele Anbieter aus ganz Europa bieten ihre Online-Dienste auch in Deutschland an. Im Frühjahr 2019 und 2020 beteiligte sich ein Verbraucher an Online-Slotspielen und verlor dabei rund 11.000 Euro. Was der Mann nicht wusste: Derartige Angebote waren bis 2021 in Deutschland illegal. Er klagte daher gegen den Betreiber und forderte seinen Einsatz zurück.

OLG Koblenz: Spiel, Satz und Sieg

Die Richter stellten fest, dass das Online-Glücksspiel ohne gültige Lizenz in der Bundesrepublik gar nicht hätte angeboten werden dürfen. Derartige Angebote verstießen nämlich gegen den damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Nachdem das Landgericht Trier in erster Instanz noch eine Haftung abgelehnt hatte, sprach das OLG dem Kläger die Rückzahlung seines Einsatzes von knapp 11.000 Euro nebst Zinsen zu.

JACKWERTH Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche durch

Urteile wie diese stärken die Rechte von Online-Spielern, die vor dem 01.07.2021 aktiv waren und Geld verloren haben. Sollten auch Sie beim Online-Glücksspiel Verluste erlitten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Die Rechtsanwälte der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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