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OLG Köln: Richter sprechen Spieler fast 60.000 Euro zu

Die Verluste beim Online-Glücksspiel gehen in die Milliarden. Jetzt kann sich ein Spieler freuen: Am 31. Oktober 2022 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Glücksspielanbieter zur Zahlung von knapp 60.000 Euro (Aktenzeichen: 19 U 51/22). Der Verbraucher erhielt damit seinen kompletten Einsatz zurück. Die Entscheidung des Obergerichts macht auch anderen Spielern Hoffnung.

Mann verliert knapp 60.000 Euro in Glücksspielhölle

Der Mann aus Nordrhein-Westfalen nahm über einen längeren Zeitraum an dem digitalen Glücksspielangebot teil, darunter “Poker” und “Black Jack”. Das Online-Portal hat seinen Sitz im EU-Ausland. Der Spieler verlor durch das Online-Gaming seinen gesamten Einsatz von fast 60.000 Euro. Was der Mann nicht wusste: derartige Angebote waren in Deutschland bis 2021, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, illegal. Er beschloss, sich zu wehren und reichte Klage ein.

OLG: Angebot war illegal

Obwohl das Landgericht (LG) Köln die Klage des Spielers noch abwies, hatte er in zweiter Instanz Erfolg. Der 19. Zivilsenat des OLG Köln sprach dem Verbraucher seinen gesamten Einsatz von fast 60.000 Euro zu. Dabei bestätigte das Gericht, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt. Zudem stellte das Gericht fest, dass der geschlossene Vertrag auf Basis des damals geltenden Glücksspielstaatsvertrages nichtig war. Der Anbieter konnte keine in Deutschland gültige Lizenz vorweisen, obwohl er eine deutschsprachige Internetseite und Kundendienst betrieb. Der Verbraucher kann sich über die Entscheidung freuen.

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JACKWERTH Rechtsanwälte beschäftigen sich seit langem mit geprellten Verbrauchern. Trotz des geltenden Verbots ermöglichte das Internet seinen Kunden einen leichten Zugang zu den Glücksspielangeboten. Sollten auch Sie beim Online-Glücksspiel Geld verloren haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall und kümmern uns um Ihre Rückforderungsansprüche.

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