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OLG Nürnberg: Prämiensparverträge sind fortzuführen

Das aktuelle Zinsniveau ist weiterhin so niedrig, dass Banken und Sparkassen versuchen, ihre Sparer zur Kündigung zu drängen oder selbst die gut verzinsten Altverträge zu beenden. Vergeblich, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 29. März 2022 zeigt. Danach darf die Sparkasse ihre Sparverträge mit einer Prämienstaffel über 20 Jahre nicht vorzeitig kündigen, auch wenn die höchste Prämienstufe erreicht wurde. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

“S-Prämiensparen flexibel“ mit lukrativen Zinsen

Der Kunde schloss im Oktober 2001 einen Prämiensparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ mit der beklagten Sparkasse Nürnberg. Die Sparkasse verpflichtete sich, neben dem gültigen Zinssatz von damals 2,5 Prozent am Ende eines Jahres eine verzinsliche Prämie zu zahlen. In dem Vertragsformular wurde mit der Prämienstaffel eine Pflicht zur Prämienzahlung über 20 Jahre vereinbart, die am 31. Dezember 2004 begann. Die höchste Prämienstufe wurde bereits nach 15 Jahren erreicht. Am 24. Juni 2019 kündigte die Sparkasse diesen Vertrag und berief sich dabei auf wirtschaftliche Gründe. Der Sparer akzeptierte diese Kündigung nicht und reichte Klage beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Das Gericht wies die Klage ab. Es war der Auffassung, dass bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis ein Recht der Kündigung bestehen müsse. Der Sparer verwies demgegenüber auf die Einhaltung der Prämienstaffel von 20 Jahren.

OLG Nürnberg: Sparkasse muss Sparvertrag fortsetzen

Die beiden Streitparteien trafen sich daraufhin vor dem OLG Nürnberg. Das OLG entschied zugunsten des Sparers, dass Prämiensparverträge, die eine ausdrückliche Laufzeitvereinbarung enthalten, nicht vorzeitig gekündigt werden können. Zwar kann auch ein Prämiensparvertrag jederzeit aus sachgerechtem Grund gekündigt werden. Durch die Prämienstaffel wurde dieses Recht jedoch bis zum Ablauf des 20. Sparjahres ausgeschlossen. Der Verbraucher müsse darauf vertrauen dürfen. Der Prämiensparvertrag besteht also fort.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Rechte

Da der aktuelle Zinssatz bei Sparverträgen für Banken und Sparkassen eine enorme Belastung darstellt, versuchen diese, sich ihrer Verträge zu entledigen. Sofern sie dabei die Regeln verletzen, empfehlen wir, dagegen vorzugehen. Informieren Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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