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OLG Oldenburg: Rechte der Lichtmiete-Anleger gestärkt

Gute Nachrichten für Lichtmiete-Anleger: Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 7. Februar 2023 der Münchner Novalumen GmbH (vormals DLM Deutsche Lichtmittel GmbH) verboten, einen Teil der Lampen an Dritte zu verkaufen (Aktenzeichen: 2 U 8/23). Mit der Entscheidung stärkt das Gericht die Interessen der Anleger und sichert diesen das Eigentum an den Lampen zu.

Kein Verkauf der Lampen

Seit einem guten Jahr bangen Lichtmiete-Investoren um ihr Geld. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Beginn des letzten Jahres sowie des Verkaufs an die One Square Group stellt sich für Investoren noch immer keine Ruhe ein. Nach dem Verkauf zweifelte der Insolvenzverwalter an dem Eigentum der Investoren und wollte die Investoren zum Verzicht auf ihre Herausgabeansprüche bewegen. Geplant war, die Lampen an Dritte zu veräußern, obwohl das Eigentum bei den Direkt-Investoren liegt. Dieser Ansicht stellte sich das OLG Oldenburg nun aber klar entgegen. Der Käuferin One-Square-Group wurden empfindliche Geldstrafen und Ordnungshaft angedroht, wenn sie das Eigentum der Anleger verkaufen sollten.

Kritik am Insolvenzverwalter

Eigentlich war nach dem Verkauf an Novalumen geplant, bestehende Mietverhältnisse weiterzuführen, um so Einnahmen zu generieren. Zudem wollte Novalumen das Geschäft der Deutschen Lichtmiete Gruppe uneingeschränkt fortführen. Das Vorgehen des Insolvenzverwalters wird bereits von einigen Anlegern kritisiert. Dieser setzte sich im oben genannten Verfahren auch für die Novalumen GmbH und gegen eine Eigentümerstellung der Investoren ein.

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Anleger, die ihr Geld in die Deutsche Lichtmiete investiert haben, fürchten schon länger um ihre Investition. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie auch im Insolvenzverfahren, damit auch Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren können.

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