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OLG Stuttgart: Mit Widerruf bei Autokredit mehr als 28.000 Euro gespart

Nach langem Rechtsstreit fügt sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart den höchstrichterlichen Vorgaben und bestätigt mit seinem Urteil vom 15. Februar 2022, dass ein Autokredit auch noch Jahre später widerrufen werden kann (Aktenzeichen 6 U 268/18). Der Autokäufer spart mehr als 28.000 Euro.

Mehrere Mercedes-Kredite hintereinander

Der Kläger kaufte 2013 einen Mercedes zum Kaufpreis von 40.880 Euro. Den Kaufpreis finanzierte er bei der Bank in voller Höhe. Die Schlussrate in Höhe von 28.176,92 Euro wurde im Oktober 2016 fällig. Zur Finanzierung der Schlussrate nahm der Verbraucher einen weiteren Kredit auf. Im Februar 2018 erklärte er den Widerruf unter Hinweis auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und verlangte von der Bank die Rückabwicklung der Darlehen. Da die Bank den Widerruf nicht akzeptiere, kam es zum Rechtsstreit.

OLG Stuttgart schließt sich BGH an

Nachdem das Landgericht in 2018 und das Oberlandesgericht in 2020 die Klage noch abgewiesen hatten, sprach der BGH am 8. Juni 2021 (Aktenzeichen XI ZR 165/20) ein Machtwort: Die Widerrufsinformation ist fehlerhaft, weil die in ihr enthaltene Verweisung für “Otto-Normalverbraucher” nicht hinreichend klar und verständlich formuliert wurde. Gleichzeitig fehlt die Information über eine mögliche Wertersatzpflicht, was zur Folge hat, dass der Autokäufer sich die Nutzung nicht anrechnen lassen muss. Auch der Verbund des Anschlussdarlehens mit dem ursprünglichen Kaufvertrag ist gegeben, beides stellt sich als wirtschaftliche Einheit dar. Das OLG Stuttgart bekam das Verfahren vom BGH zurück und bestätigte dem Kunden jetzt doch, dass die Bank von ihm aufgrund des Widerrufs nichts mehr verlangen könne. Die dagegen erhobenen Einwände der Bank wies es zurück. Insbesondere die bloße weitere Nutzung des Fahrzeugs nach Widerruf rechtfertige den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht. Der Verbraucher spart im Ergebnis über 28.000 Euro.

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