Der erste Schritt in unsere Kanzlei kann gerne online erfolgen. Traditionelle Kommunikationsmuster verändern sich schnell. JACKWERTH Rechtsanwälte haben schon frühzeitig die Nutzungsmöglichkeit von Videochats implementiert und Vorteile für unsere Mandantschaft erkannt.
Katrin Schmidt
Rechtsanwaltsfachangestellte
Frau Schmidt wird Ihnen jederzeit behilflich sein und vereinbart einen Termin für ein unverbindliches Onlinegespräch mit den Rechtsanwälten. Bitte nennen Sie uns hierfür einen Terminwunsch. Wir melden uns dann gerne, um den Termin zu bestätigen.
Einsparen von Ressourcen
Bei der Nutzung von virtuellen Konferenzen entfallen unnötige Reisen, deren Organisation und Reisetätigkeit. Die so gewonnene Zeit könnten wir nutzen, um uns um Ihre Angelegenheit zu kümmern.
Flexibilität
Videokonferenzen können kurzfristig angesetzt werden. Selbst ad-hoc Konferenzen können abgehalten werden. Die zeitliche Flexibilität wird durch die räumliche Flexibilität ergänzt: Jeder Beteiligte kann nahezu von überall an einem Onlinegespräch teilnehmen, egal, ob er im Büro ist, zu Hause oder unterwegs. Voraussetzung ist lediglich ein internetfähiges gerät wie ein PC, ein Tablet oder auch ein Smartphone.
Visualisierung
Eine Studie des Fraunhofer Instituts ergab, dass virtuelle Meetings tatsächlich effektiver und entspannter zusammenarbeiten, wenn sie per Video kommunizieren statt per Telefonkonferenzen und E-Mail.
Gespräche werden engagierter geführt, wenn man gemeinsam die Diskussionsgrundlage vor Augen hat und auch sein Gegenüber dabei direkt sieht. Diese Konferenzart erlaubt ein konzentrierteres und zielgerichteteres Arbeiten als telefonisch abgehaltene Konferenzen.
Haben Sie Fragen?
Wünschen Sie weitere Auskünfte, kontaktieren Sie uns hierzu einfach:
telefonisch unter 0551 2917622-0 oder
per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder
vereinbaren Sie hier einen Termin für einen Videochat.