...

P&R Container – Verdacht auf Betrug

Meldungen zu P&R häufen sich. Inzwischen steht fest, dass der Gründer von P&R (Heinz Roth) am Mittwoch (12.09.18) verhaftet worden ist. Es bestehe der dringende Verdacht des Betruges und Insolvenzverschleppung, daneben auch Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Schaden wird mittlerweile auf satte 1,5 bis 2 Milliarden Euro geschätzt. Von den 1,6 Millionen registrierten Containern existieren laut Insolvenzverwalter bestenfalls nur 618.000 Stück. Derzeit wird sogar untersucht, ob weitere, in den Büchern noch notierte Containerbestände fehlen: Eine erschütternde Entwicklung für alle Anleger, die in P&R Container investiert haben.

Disfunktionalität des Geschäftsmodells war für Beteiligte absehbar

Laut der Insolvenzverwaltung war bereits um den Millenniumwechsel herum absehbar, dass das Modell zukünftig nicht mehr tragfähig sein würde. Ab 2007 soll die P&R Gruppe nicht mehr in der Lage gewesen sein, die versprochenen Zahlungen an Anleger aus den Mieteinnahmen zu generieren. Das System wurde offenbar nur mit temporär hohen Verkaufszahlen am Leben erhalten. Als die Containerverkäufe einbrachen, fehlte bereits nach kurzer Zeit die notwendige Liquidität. Eine letzte Auszahlung erhielten die Anleger allerdings noch im März 2018. Diese nicht einmal zur Deckung ausreichende Zahlung leerte dann den Kapitalbestand endgültig und die P&R Gruppe musste Insolvenz anmelden. Nachdem sich die Situation aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuspitzte, scheint der P&R Gründer Heinz Roth versucht zu haben, Vermögenswerte zu verschieben. Er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Pleite für Anleger verheerend

Die zahlreichen Anleger sind von den Meldungen und der plötzlichen Pleite böse überrascht worden. Erst mit dem in 2017 veröffentlichten Prospekt und den ungefähr zeitgleich erstellten Bilanzen erhärtete sich der Verdacht von lange andauernder Misswirtschaft. Aus dem Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht außerdem hervor, dass sich insbesondere viele ältere Anleger, die mittlerweile das Rentenalter erreicht haben oder schon länger in Rente sind, an dem Geschäftsmodell beteiligt haben. Zudem gehören überdurchschnittlich viele Hochschulabsolventen und Besserverdiener zum Kreis der Betroffenen. Die Struktur der Anleger ist demnach breit gefächert.

Fortführung der Gesellschaften angedacht

Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist eine kurzfristige Veräußerung der verbliebenen Container aufgrund der erdrückenden Verbindlichkeiten nicht denkbar, zumal ein Teil der Container noch bis 2032 vermietet sei. Geplant sei daher ein mittel- bis langfristiges Verwertungskonzept, das bei optimaler Entwicklung 1,6 Milliarden Euro generieren würde. Bei bereits bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 4,35 Milliarden Euro scheint aber das aber eher wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

Betroffen Anleger sollten rechtzeitig rechtlichen Rat suchen und nicht untätig hoffen, dass aus der Insolvenzmasse etwas erlöst wird. Insolvenzverfahren können sich jahrelang hinziehen – was die Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen erschwert oder ganz unmöglich macht. Ob Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer, die Treuhandgesellschaft oder andere Beteiligte bestehen, kann nur in einer umfassenden rechtlichen Prüfung geklärt werden. Möglicherweise können auch Berater und Anlagevermittler in Anspruch genommen werden, da diese lange vor dem Anleger hätten informiert sein müssen.

Die zahlreichen Anleger sind von den Meldungen und der plötzlichen Pleite böse überrascht worden. Erst mit dem in 2017 veröffentlichten Prospekt und den ungefähr zeitgleich erstellten Bilanzen erhärtete sich der Verdacht von lange andauernder Misswirtschaft. Aus dem Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht außerdem hervor, dass sich insbesondere viele ältere Anleger, die mittlerweile das Rentenalter erreicht haben oder schon länger in Rente sind, an dem Geschäftsmodell beteiligt haben. Zudem gehören überdurchschnittlich viele Hochschulabsolventen und Besserverdiener zum Kreis der Betroffenen. Die Struktur der Anleger ist demnach breit gefächert.

Kostenfreies Erstgespräch

JACKWERTH Rechtsanwälte bieten für geschädigte Anleger eine kostenfreie telefonische Beratung an. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei die erforderliche Korrespondenz. Melden Sie sich gerne vorher bei unserem freundlichen Kanzleiteam, das dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren wird.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.