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P&R: Gericht spricht Anlegern Schadensersatz zu

Bei einem der größten Anlageskandale der deutschen Finanzmarktgeschichte, wir berichteten am 20. März 2018 (P&R-Container-Schadensersatz Rücckabwicklung prüfen), dürfen sich geschädigte Anleger erneut freuen: Das Landgericht Kleve hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 05. Mai 2020 die beratende Bank zu einer Schadensersatzzahlung für die Klägerin in Höhe von 103.248,34 Euro und für den Kläger in Höhe von 109.838,88 Euro verurteilt. Damit erhalten beide Anleger die gesamten Kaufpreise abzüglich ausgezahlter Miete zurück. Auf ungewisse Zahlungen des Insolvenzverwalters sind sie nicht mehr angewiesen.

LG Kleve: Keine ordnungsgemäße Beratung

Geklagt hatten Vater und Tochter, die nach Beratung durch einen Mitarbeiter der Bank beide eine erhebliche Summe in P&R investiert hatten. Dabei ordnete sich der Kläger als risikobereit, die Tochter hingegen als risikoscheu ein.

Das Landgericht Kleve stellte fest, dass die Beklagte gegen die ihr obliegenden Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen hat. Sie hätte die Kläger insbesondere über das Risiko des Totalverlustes aufklären müssen. Denn obwohl die Kläger Eigentum an den Container erwerben sollten, waren sie als Anleger nicht vollständig vor einem Totalverlust der Anlagesumme geschützt. Denn das Eigentum sollte erst nach einer Frist von 90 Tagen nach Zahlung des Kaufpreises übergehen, so dass für diesen Zeitraum ein erhebliches Insolvenzrisiko bestand.

Das Gericht ging noch weiter: Selbst wenn den Klägern Eigentum verschafft worden wäre, hätte für die Anleger weiterhin ein erhebliches Risiko durch die Haftung für die Container und für nicht bezahlte Standgebühren bestanden.

Die Kläger sind über keine dieser Risiken aufgeklärt worden.

Das Landgericht Kleve stellte darüber hinaus fest, dass ein Investment in P&R Container ausdrücklich nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.

Bank haftet auf Schadensersatz

Das Landgericht Kleve sprach Vater und Tochter daraufhin vollen Schadensersatz zu. Lediglich die erhaltenen Mieteinnahmen waren abzuziehen. Bei einer Investitionssumme von insgesamt 173.115,00 Euro und erzielten Mieteinnahmen von 63.276,12 Euro beläuft sich der Schaden des Klägers somit auf 109.838,88 Euro. Der Schaden der Klägerin beläuft sich bei einer Investition von 126.160,00 Euro und erzielten Mieteinnahmen von 22.911,66 Euro auf 103.248,34 Euro.

Insolvenzverwalter verschiebt Auszahlungen

Nachdem ursprünglich erste Zahlungen aus dem Insolvenztopf für Ende 2020 angekündigt waren, muss Insolvenzverwalter Michael Jaffé diese laut aktuellem Sachstandsbericht jetzt auf 2021 verschieben. Die Coronakrise scheint sich bislang nicht auf das Containergeschäft auszuwirken. So seien Verträge für alte Container verlängert worden, dadurch sei in den nächsten Jahren weiterhin mit Erlösen von rund einer Milliarde Euro. Zu rechnen. Laut Jaffé sollen Anleger hieraus rund 30 Prozent ihrer Zahlungen zurückerhalten. Aufgrund der verschiedenen P&R-Gesellschaften gibt es hierbei allerdings Verteilungsprobleme. Jaffé warnte daher: Verteilungsstreitigkeiten würden die Möglichkeit der Ausschüttung in weite Ferne rücken.

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen – Ansprüche sichern!

Haben Sie ebenfalls wie eine Investition in P&R getätigt und sind über Risiken nicht aufgeklärt worden, sehen JACKWERTH Rechtsanwälte gute Chancen Ihre Ansprüche gegen den Anlagevermittler oder die Bank/Sparkasse geltend zu machen. Die Fälle sind jedoch nicht alle gleich. Es bedarf daher einer individuellen Prüfung jedes Falles. Dabei sind vor allem die Fristen im Blick zu behalten.

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