Prämiensparverträge galten lange als sichere und gut verzinste Geldanlage. Inzwischen beenden viele Banken und Sparkassen die Verträge von sich aus und berechnen zudem die Zinsen zum Nachteil ihrer Kunden falsch.
Von diesen Unannehmlichkeiten betroffen sind Sparer, die ab 1990 Prämiensparverträge mit Laufzeiten zwischen 15 und 25 Jahren abgeschlossen haben. Diese Verträge wurden mit regelmäßigen monatlichen Raten bespart. Geregelt war in den Verträgen, dass sich der Zinsertrag aus einem variablen (veränderlichen) Basiszins und aus fest vereinbarten Prämien bzw. Zinsboni ergeben soll. Dabei stieg die Prämie (der Bonus) mit der Laufzeit an.
Als Sparer müssen Sie sich selbst kümmern und die richtigen Zinsen einfordern. Dabei helfen wir Ihnen gerne:
ACHTUNG: Der Zinsnachschlag kann nur innerhalb einer begrenzten Zeit geltend gemacht werden. Damit Ihnen nichts verloren geht, setzen Sie sich bitte kurzfristig mit uns in Verbindung.
Bitte geben Sie zur Vorbereitung des Gesprächs folgende Informationen an:
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin und Mediatorin
Rechtsanwältin Angelika Jackwerth
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