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PROJECT-Gruppe: Sorge um geschlossene Immobilienfonds

Überraschend teilte die PROJECT Gruppe am 9. August 2023 die Insolvenz zweier Tochtergesellschaften und die Einstellung des PROJECT Metropolen 22 Vertriebes mit. Die seit über 20 Jahren erfolgreiche Investmentgesellschaft droht zu wackeln und das Anlegergeld damit zu gefährden.

Immobilieninvestments straucheln

Die 1995 gegründete PROJECT Gruppe bot Investitionen in Wohnimmobilien an und fokussierte sich hierbei auf überwiegend deutsche Metropolregionen. Insgesamt gehören der PROJECT-Gruppe 37 Immobilien- und Immobilienentwicklungsfonds an. Derzeit laufen 120 Immobilienprojekte, deren Objektvolumen insgesamt 3,2 Milliarden Euro beträgt.

Für zwei dieser Fonds wurde nun beim Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt: Für die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und die PROJECT Immobilien Management GmbH. Zudem wird für den PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (Metropolen 22) der Vertrieb eingestellt und es werden ab sofort keine Zeichnungsscheine mehr angenommen.

Geschlossene Immobilienfonds bleiben risikoreich

Geschlossene Immobilienfonds sind eine Form der Allgemeinen Investmentfonds (AIF). Sie sind börsenunabhängige, unternehmerische Beteiligungen, mit denen Anleger in über mehrere Jahre oft in ausgewählte Immobilien investieren und an deren Erträgen partizipieren. Diese Anlageformen zeichnen sich durch eine langfristige Bindung aus. Gerade das macht sie besonders spekulativ und risikoreich. Besonders drastisch stellt sich beim Fonds Metropolen 22 die Renditestruktur im Verhältnis zum Risiko dar. Laut Basisinformationsblatt vom 9. Mai 2023 werden für Anleger im mittleren Szenario jährliche Durchschnittsrenditen zwischen 2,3 und 2,8 Prozent prognostiziert. Das ist angesichts von Einstiegskosten von fast 15 Prozent und eines bestehenden Totalverlustrisikos völlig unangemessen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen ihre Rechte

Betroffenen Anlegern der PROJECT-Fonds empfehlen wir, die Lage ernst zu nehmen. Seit langem gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, dass Anleger die Initiatoren, Anlageberater und Banken im Fall einer fehlerhaften Aufklärung bei Vertragsschluss auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Wir prüfen Ihre Rechte und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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