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ProReal Deutschland 7: Ausfall von Zins- und Rückzahlungen droht

Anleger der OneGroup erhalten erneut schlechte Nachrichten: Die Tochtergesellschaft ProReal Deutschland 7 GmbH teilte am 19. Februar 2024 mit, dass die fristgerechte Rückzahlung der Vermögensanlage zum 31. Dezember 2024 und die fälligen Zinszahlungen am 30. Juni 2024 nicht erfolgen können. Ein Zahlungsausfall droht.

Vorläufiges Ergebnis der Risikoanalyse

Ende Dezember 2023 gab OneGroup bekannt, dass aufgrund der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt Zinszahlungen von vier Vermögensanlagen, darunter ProReal Deutschland 7, für das vierte Quartal 2023 ausgesetzt werden müssen. Eine umfassende Risikoanalyse der Bauprojekte wurde als notwendig erachtet.

Das Ergebnis der Risikoanalyse ist zwar noch nicht bekannt. Aufgrund der bisher  erlangten Erkenntnisse ist es aber höchstwahrscheinlich, dass die Darlehen und Zinsen der ProReal 7 GmbH nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können. Rund 4000 Anleger haben mehr als 105 Millionen Euro in die Fonds investiert.

Wirksame Nachrangvereinbarung?

Die Anlage wurde als nachrangige Namensschuldverschreibung ausgestaltet. Das bedeutet, im Falle einer Insolvenz werden zuerst die Forderungen anderer, nicht nachrangiger Gläubiger bedient. Im schlimmsten Fall könnten Anleger daher leer ausgehen. An die Vereinbarung eines solchen Nachrangs sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen.

Denn Anleger verzichten darauf, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn durch die Zahlung bei den Emittenten eine Insolvenz drohen oder eintreten würde (qualifizierter Rangrücktritt). Damit gehen erhebliche Risiken einher. Insbesondere müssen Anleger über das erhöhte Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. Fehlt diese Aufklärung, ist die Nachrangvereinbarung unwirksam, und die Forderungen werden genau wie andere Forderungen behandelt.

Zudem können bei Fehlberatung Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler oder sonstige verantwortliche Personen und Gesellschaften bestehen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

JACKWERTH Rechtsanwälte sind erfahren in der Vertretung geschädigter Anleger. Wir empfehlen betroffenen Anlegern daher, sich rechtzeitig über Ihre Rechte zu informieren. Bei uns können Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen und wir klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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