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Rückabwicklung von Fondsbeteiligung bei fehlender Aufklärung

Rückabwicklung IVG EuroSelect 12 London und MPC Rendite Fonds Leben Plus

Die Schlichtungsstelle der deutschen Banken hat die Commerzbank AG am 20.06.2014 zur Rückabwicklung zweier geschlossener Fondsbeteiligungen verpflichtet, weil die Anlegerin in dem Verkaufsgespräch der Bank nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Provisionen aufgeklärt worden ist.

Die Anlegerin hatte sich im Oktober 2006 auf Empfehlung der Bank mit 73.500 € an den geschlossenen Immobilienfonds IVG-EuroSelect 12 London Wall und mit 105.000 € an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC-Rendite Fonds Leben Plus beteiligt. Die Anlegerin, die die Fonds zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge nutzen wollte, ist über die damit verbundenen erheblichen Risiken nicht aufgeklärt worden. Als sie in 2013 anwaltlichen Rat suchte, wurde von der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte zunächst verjährungshemmend das Schlichtungsverfahren bei der Ombudsstelle der privaten Banken eingeleitet. Dieses konnte nunmehr positiv abgeschlossen werden.

Ob und inwieweit sich die Commerzbank auf eine Regulierung einlässt, ist derzeit jedoch noch unklar. Aufgrund der Statuten der Schlichtungsstelle ist sie nur bis in Höhe von 5.000 € an den Schlichtungsspruch gebunden. Sollte die Bank jedoch ablehnen, bleibt der Anlegerin der Gang zu den ordentlichen Gerichten. Dieser ist durch das positive Verfahren gut vorbereitet.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir helfen!

Aufgrund drohender Verjährungsfragen sollten Anleger, die sich in ähnlicher Lage befinden, anwaltlichen Rat einholen. Gemeinsam mit Fachleuten kann dann entschieden werden, ob sich hier ein Verfahren lohnt. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte berät in diesem Bereich seit rd. 15 Jahren geschädigte Kapitalanleger. Als besonderer Service berät die Anwältin auch für die Verbraucherzentrale Niedersachsen, und zwar in Hannover, Braunschweig und Göttingen.

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