Logo Jackwerth Rechtsanwälte

Sali Invest AG – grüne Projekte, rote Zahlen

Geld anlegen und dabei etwas für die Umwelt tun? Das klingt gut, doch inzwischen drohen erhebliche Verluste und der Anlagezweck scheint auch verfehlt.

Sali wirbt mit sicherem ÖKO-Investment

„Geben Sie ihrem Geld einen Sinn“ – mit diesem Satz erreichte das 2010 gegründete Unternehmen viele Anleger. Und auch heute noch wirbt Sali Invest AG auf der Homepage mit den Schlagworten „zukunftssicher, nachhaltig und rentabel“ für ökologische Wertanlagen mit Substanz. Laut Sali ist die Geldanlage ein Gewinn für alle: die Investoren, die Kinder, das Land und die Umwelt, kurzum eine großartige Anlage für umweltbewusste Anleger. Die Anleger konnten sich an sogenannten Genussrechten entweder mit einer Rateneinlage oder mit einer Einmalzahlung beteiligen. Versprochen wurde ihnen eine Grunddividende von 7 Prozent zuzüglich einer Gewinnbeteiligung von 10 Prozent pro Jahr.

Hohe Ziele – wenig Umsetzung

Ziele der Sali Invest AG waren ausweislich des Prospekts An- und Verkauf bzw. Konzeption, Planung und Projektierung von ökologisch nachhaltigen Immobilien („Green Buildings“). Weiter sollte Geld in erneuerbare Energien („Green Energy“) und nachwachsende Rohstoffe („Green Resources“) investiert werden. Passiert ist davon jedoch wenig. So wurde zum Beispiel das im Jahr 2013 erworbene Grundstück zur Umsetzung des Bauprojekts „Unser Park“ bereits nach zwei Jahren ohne Realisierung wieder verkauft.

Böses Erwachen für die Anleger

Böse überrascht wurden die Anleger mit der im April 2019 veröffentlichten Jahresbilanz 2017, aus der sich ein Fehlbetrag in Höhe von 576.935,06 EUR ergibt. Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation ist daher der Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Für alle Anleger drohen daher erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust. Bei Genussrechten handelt es sich um ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Dabei stellt der Genussrechtsinhaber dem Genussrechtsemittenten das Genusskapital zur Verfügung. Im Gegenzug erhält er dafür eine gewinnabhängige Dividende. Der Genussrechtsinhaber erhält jedoch keinerlei Mitspracherechte an dem Unternehmen, sondern ist lediglich Kapitalgeber. Er haftet mit seiner gesamten Einlage und trägt daher das Risiko des Totalverlusts. Folglich sind Genussrechte hochriskante Unternehmensbeteiligungen.

Ausstieg prüfen lassen

Um Verluste bis hin zum Totalverlust zu vermeiden sollten Anleger jetzt handeln. Denn es droht auch hier die Anspruchsverjährung, das heißt, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche allein wegen des Zeitablaufs nicht mehr durchsetzen könnten. Als etablierte Fachkanzlei mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten wir Sie umfassend über Ihre Handlungsmöglichkeiten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: