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Schadensersatz für Anleger offener Immobilienfonds

Der Bundesgerichtshof hat heute die Rechte geschädiger Anleger gestärkt, die ihr Geld auf Empfehlung ihrer Bankberater in vermeintlich sicheren offenen Immobilienfonds investiert haben mit der dem ausdrücklichen Versprechen, jederzeit in beliebiger Höhe darüber verfügen zu können.

Der Bundesgerichtshof hat heute die Rechte geschädiger Anleger gestärkt, die ihr Geld auf Empfehlung ihrer Bankberater in vermeintlich sicheren offenen Immobilienfonds investiert haben mit der dem ausdrücklichen Versprechen, jederzeit in beliebiger Höhe darüber verfügen zu können.

Die klagenden Anleger hatten bereits im März und Juli 2008 auf Empfehlung ihrer Bank Anteile an einem offenen Immobilienfonds erworben. Schon im Oktober 2008 konnten sie über ihr investiertes Kapital jedoch nicht mehr verfügen. Die Fondsgesellschaft setzte die Rücknahme der Anteile aus. Dieses Risiko war den Anlegern jedoch nicht bekannt, da sie diese Anlage sonst nicht getätigt hätten. In vielen Fällen, in denen die Anleger sogar auf ihr Geld angewiesen sind, hat das katastrophale wirtschaftliche Folgen. Viele Anleger haben sich daher an die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte gewandt, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Rechtsposition ist durch die BGH-Entscheidungen deutlich verbessert worden. Es wird daher empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen. Gerade bei früheren Abschlüssen gelten kürzere Verjährungsfristen.

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