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Newsblog

Schlagwort: Anlage

Deutsche Lichtmiete: Anleger tappen im Dunkeln

Am 10. Februar 2022 wurde das vorläufigen Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 65 IN 5/22) über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG eröffnet. Die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß aus Hamburg und Malte Köster aus Bremen stießen mit dem Gläubigerausschuss

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UDI: Jetzt doch Regelinsolvenzverfahren – Anmeldung der Ansprüche bis Oktober!

Und weiterhin macht die UDI-Gruppe Negativschlagzeilen: Statt der angestrebten Insolvenz in Eigenverwaltung wird es für nachfolgende UDI-Gesellschaften am Amtsgericht Leipzig nun doch das Regelinsolvenzverfahren geben:

UDI Energie Festzins III UG & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 989/21)

UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 971/21)

UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 999/21)

UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 991/21)

UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co.KG (Aktenzeichen: 401 IE 1000/21)

UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG. (Aktenzeichen: 401 IE 1021/21)

UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 401 IE 1001/21)

Für die UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IE 1591/21) wurde zudem das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Anleger befürchten daher mehr denn je hohe Verluste ihrer Investition.

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LG Nürnberg-Fürth: Vollen Schadensersatz für inzwischen wertlose Namensschuldverschreibung

Mit Urteil vom 18.02.2021 sprach das LG Nürnberg Fürth (Aktenzeichen 6 O 5614/19) dem Anleger einer Namensschuldverschreibung zur Finanzierung von Öl- und Gasförderung in Alaska Schadensersatzansprüche in Höhe von 47.000,00 Euro nebst Zinsen zu. Eine Namensschuldverschreibung ist ein Wertpapier, mit dem Anlegern für die zeitweise Überlassung eines Geldbetrages regelmäßig die Zahlung von Zinsen versprochen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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LG Aachen: Anlageberater muss Geld zurückzahlen

Mit Urteil vom 08. Oktober 2020 (Aktenzeichen 1 O 547/18) hat das Landgericht Aachen einem Anleger Schadensersatz gegen seinen Anlageberater und zwei weitere Beklagte als Gesamtschuldner in Höhe von 9.400,00 Euro zugesprochen. Damit bestätigte es das zuvor am 18. Juli 2019 ergangene Versäumnisurteil. Gegen dieses hatte der Anlageberater versucht, sich zu wehren – ohne Erfolg.

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LG Krefeld: PIM Gold-Anleger erhalten Geld zurück!

Mit Urteil vom 15. April 2021 hat das Landgericht Krefeld (Aktenzeichen 3 O 81/20) einen Anlagevermittler zur Rückzahlung der bei PIM Gold investierten Anla-gesumme in Höhe von insgesamt 49.000,00 Euro zuzüglichen Zinsen sowie zur Freistellung von Rückforderungsansprüchen in Höhe von weiteren von 20.800,05 Euro verurteilt.

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