LG Flensburg: Finanzberater muss Anlegerin fast 390.000 Euro erstatten
LG Flensburg: Finanzberater muss Anlegerin fast 390.000 Euro erstatten Das Landgericht (LG) Flensburg verurteilte am 4. Februar 2022 einen Finanzberater, Schadensersatz in Höhe von 388.071,86 Euro nebst Zinsen an eine Anlegerin zu zahlen (Aktenzeichen: 3 O 180/20). Ein weiterer Erfolg im P&R-Skandal, der generell für die Beraterhaftung Maßstäbe setzt. Missglückte Altersvorsorge Die...
BGH: Anlageberater haftet auch persönlich
BGH: Anlageberater haftet auch persönlich Finanzberatungsfirmen haften für die Falschberatung ihrer Mitarbeiter. Das ist aber nicht alles. Macht der Berater nicht deutlich, dass er für ein Unternehmen auftritt, haftet er zudem persönlich. So sah es der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 13. Januar 2022, in dem er neben der Beratungsgesellschaft auch den Anlageberater persönlich
Leonidas III: Vorläufiges Insolvenzverfahren – keine Rückzahlung der Nachrangdarlehen
Leonidas III: Vorläufiges Insolvenzverfahren – keine Rückzahlung der Nachrangdarlehen Mit Urteil vom 3. Dezember 2021 folgte das Landgericht Ravensburg (Aktenzeichen: 2 O 95/21) ein weiteres Mal der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der Verbraucher sich per Widerruf von seinem Darlehen lösen kann. Lediglich den Pkw muss er der Bank übergeben....
LG Hamburg: Schadensersatz für P&R-Anleger
LG Hamburg: Schadensersatz für P&R-Anleger Mit einem weiteren erfreulichen Urteil vom 08. November 2021 verurteilte das Landgericht Hamburg eine Anlageberaterin zur Rückzahlung von 49.187,74 Euro, nachdem diese der Anlegerin Container von P&R angeboten hatten. Noch bis Jahresende können Anleger ihre Chance auf Schadensersatz nutzen. P&R-Anlegerin rügt massive Aufklärungsmängel Die...
Leonidas: Reduzierte Ausschüttungen und Managementwechsel – Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Leonidas: Reduzierte Ausschüttungen und Managementwechsel – Schadensersatzansprüche prüfen lassen Seit Jahren stehen die Leonidas-Fonds in der Kritik. Anleger haben über 170 Millionen Euro in diese Anlagen investiert und mussten Jahr für Jahr miterleben, dass die Ausschüttungen deutlich hinter den Prognosen zurückblieben. Vorwürfe wie Missmanagement und Intransparenz wurden laut. Seit...
LG Siegen: Wenn Gold nicht glänzt – 50.000 Euro Schadensersatz
Immer wieder berichten JACKWERTH Rechtsanwälte von Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Edelmetall Gold stehen und gescheitert sind, zuletzt über den Anlageskandal PIM Gold. Das Landgericht Siegen hat mit Urteil vom 08. März 2019 eine Anlageberaterin verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 50.000,00 Euro nebst Zinsen an die von ihr beratenen Anleger zu zahlen.
UDI: Schadensersatz gegen Anlageberater
Bereits mit Bericht vom 27. März 2020 haben JACKWERTH Rechtsanwälte (https://www.ra-jackwerth.de/te-solar-sprint-iv-gmbh-co-kg-ist-das-geld-weg/) auf die Gefahr des Totalausfalls beim Te Solar Sprint IV hingewiesen. Nicht nur diese Anlage steht unter Beschuss. Auch der Te Solar Sprint Festzins II wackelt.
Schadensersatz für Medienfondsanleger durch falsche Beratung
Das Oberlandesgericht in Hamm hat Anlegern des Medienfonds VIP 3 am 17. Dezember 2013 einen Betrag von 42.500 Euro zugesprochen, weil sie durch einen Mitarbeiter einer Sparkassentochter falsch beraten worden sind; darüber hinaus dürfen sich viele Anleger auch über die Erstattung bereits zurückgezahlter Steuern nebst satter Zinsen von sechs Prozent pro Jahr freuen.
Timber Class 1 – Landgericht entscheidet für Anlegerin
Mit Urteil vom 02. Oktober 2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main zu Gunsten unserer Mandantin festgestellt, dass die Bank bei dem Vertrieb des geschlossenen Waldfonds Timber Class 1 Beratungspflichten verletzt hat und verurteilte die Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 16.207,56 € zuzüglich Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Hannover: Barmenia haftet für Falschberatung
Das Landgericht Hannover hat am 16. September 2019 einem Anleger Schadensersatz in Höhe von fast 15.500,00 € nebst Zinsen gegen die Barmenia Lebensversicherung a.G. zugesprochen, weil ihm statt der gewünschten kurzfristigen, flexiblen und sicheren Geldanlage fehlerhaft eine fondsgebundene Rentenversicherung verkauft worden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.