Mit seinem aktuellen Urteil setzt das Landgericht (LG) Augsburg die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort. Am 21. Februar 2022 (Aktenzeichen: 112 O 1895/21) bestätigte das Gericht den Widerruf eines Kreditvertrags mit der BMW-Bank und erspart dem Käufer dadurch Zins- und Tilgungsleistungen. Widerrufsrecht