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Schlagwort: Bank

Prämiensparverträge: BaFin verhilft Sparern zu Nachschlag

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit der am 21. Juni 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung Kreditinstitute angewiesen, ihre Prämiensparkunden über die Unwirksamkeit einer Klausel zu unterrichten. Die BaFin kommt zu dem Ergebnis, die Klausel enthalte ein einseitiges und uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht. Gleichzeitig müsse den Kunden binnen 12 Wochen ein individuelles Angebot unterbreitet werden, welches den Vorgaben des Bundesge-richtshofs (BGH, Aktenzeichen XI ZR 197/09) entspreche. Worauf Kunden achten sollten, sagen ihnen die Spezialisten aus der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte.

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