Kürzlich berichteten JACKWERTH Rechtsanwälte über die unzulässige Kündigung von Prämiensparverträgen (BGH: Sparkasse darf Prämiensparvertrag nicht vorzeitig kündigen). Dass diese Rechtsauffassung jetzt auch in den unteren Instanzen angekommen ist, zeigt das Urteil des Landgerichts (LG) Mühlhausen vom 8. März 2023 (Aktenzeichen: