Ein Bankkunde, dessen Konto durch gefälschte Banküberweisungen geplündert wurde, kann von seiner Bank Erstattung dieser Summe in Höhe von 19.831,76 Euro verlangen (OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2020, Aktenzeichen 3 U 122/20).
Ein Bankkunde, dessen Konto durch gefälschte Banküberweisungen geplündert wurde, kann von seiner Bank Erstattung dieser Summe in Höhe von 19.831,76 Euro verlangen (OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2020, Aktenzeichen 3 U 122/20).
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