Das OLG München hat am 18. Juni 2020 entschieden, dass Kunden von SIXT ihre bestehenden Leasingverträge widerrufen können, weil die von SIXT verwendete Belehrung fehlerhaft war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das OLG München hat am 18. Juni 2020 entschieden, dass Kunden von SIXT ihre bestehenden Leasingverträge widerrufen können, weil die von SIXT verwendete Belehrung fehlerhaft war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Göttingen – Hannover – Wolfsburg