Am 15. November 2022 setzte das oberste deutsche Zivilgericht (Bundesgerichtshof) seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort: Bausparkassen dürfen ihren Kunden auch in der Ansparphase keine pauschalen Jahresgebühren berechnen (Aktenzeichen: XI ZR 551/21). Bank erhebt jährliche Gebühr Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen