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Schlagwort: Commerzbank

BGH: Vorzeitiger Kreditausstieg ohne Entschädigung

Am 10. September 2020 berichteten JACKWERTH Rechtsanwälte über ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG), mit dem ein Kunde von der Commerzbank die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 21.600,00 Euro zurückerhält. Das Urteil sorgte für Aufsehen, da nach Recherchen des Handelsblatts rund 95.000 Verträge, die ab dem 22. März 2016 geschlossen worden sind, betroffen sind. Der Bundesge-richtshof (BGH) wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen das Urteil des Oberlandesgerichts nun ab (Aktenzeichen XI ZR 320/20 und das OLG-Urteil damit bestätigt.

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