Österreich macht nicht nur durch seine Berglandschaft von sich reden. Ein Anleger, der sich an Wiener Genussrechten beteiligte, kann sich nach Ausübung seines Widerrufsrechts über 8.833,17 Euro nebst Zinsen freuen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sprach ihm jetzt diesen Anspruch zu