OLG Brandenburg: Später Genuss mit Genussrechten
OLG Brandenburg: Später Genuss mit Genussrechten Genussrechte haben nicht immer etwas mit Genuss zu tun. Das bekam der Inhaber eines Genussrechts zu spüren, als ihm trotz wirksamer Kündigung die Rückzahlung verweigert wurde. Nach Einschaltung des Oberlandesgerichts Brandenburg wendete sich das Blatt: Das Gericht sprach dem Anleger am 14. Juli 2022 (Aktenzeichen: 12 U 58/22) den
BaFin: Baum Arche eG im Visier der Behörde
BaFin: Baum Arche eG im Visier der Behörde Das Geschäft mit grünen Anlagen boomt. Anleger sind bei diesen Angeboten mehr denn je gefordert, die Spreu vom Weizen zu trennen. Helfen kann dabei die Finanzaufsicht. Innerhalb weniger Tage äußerte sich die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleich zweimal zu den Waldinvestments der Baum Arche eG, die ihren
HansaSpar: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte
HansaSpar: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen das Vergleichsportal HansaSpar.de wegen des Verdachts unerlaubter Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen. Laut aktueller Meldung vom 30. September 2022 hat die Behörde einen hinreichend begründeten Verdacht, dass HansaSpar angebliche Evotec-Aktien ohne...
LG Hamburg: Exporo kampflos zu 8.000 Euro Schadensersatz verurteilt
LG Hamburg: Exporo kampflos zu 8.000 Euro Schadensersatz verurteilt Der Exporo-Anleger kann sich freuen: Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilte die Immobilien Crowdfunding-Plattform Exporo AG und ihre Tochter, die Exporo Forderungshändler II GmbH, am 18. Juli 2022 zu 8.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen (Aktenzeichen: 335 O 54/22). Das Urteil ist nicht rechtskräftig....
Juicy Fields: Anleger bangen um ihre Ersparnisse
Juicy Fields: Anleger bangen um ihre Ersparnisse Tausende Anleger eines Cannabis-Investments haben keinen Zugang mehr zu ihren Konten und fürchten um ihr Geld. Dabei geht es um Millionen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Geschäft der Cannabis-Crowdinvesting-Plattform (Crowdgrowing) von Juicy Holdings B.V. (auch Juicy Fields) Anfang Juni 2022 verboten. Die...
LG Berlin: EUFIMA AG muss Anlegerin fast 20.000 Euro zurückzahlen
LG Berlin: EUFIMA AG muss Anlegerin fast 20.000 Euro zurückzahlen Ein Erfolg für eine Mandantin von JACKWERTH Rechtsanwälte: Am 18. Mai 2022 verurteilte das Landgericht Berlin die Versicherungsmaklerin EUFIMA AG aus Hannover zur Rückzahlung von 17.886,31 Euro nebst Zinsen an die Anlegerin. Auch die außergerichtlichen Kosten müssen erstattet werden. Einmalzahlung als verkappte
GreenRock: BaFin verbietet Aktienangebot
GreenRock: BaFin verbietet Aktienangebot Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft regelmäßig Wertpapierprospekte. Am 8. Juli 2022 stellte die BaFin fest, dass die Unternehmen GreenRock Eco Ventures Corp. sowie Green Rock Associates LLC. gegen die EU-Prospektverordnung verstoßen und sprach zum Schutz der Anleger ein Vertriebsverbot in Deutschland aus. Der...
UDI: te Solar Sprint IV insolvent – Ansprüche sichern
UDI: te Solar Sprint IV insolvent – Ansprüche sichern Die Misere geht weiter: Am 4. Juli 2022 hat das Amtsgericht (AG) Leipzig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 401 IN 800/22). Anleger haben bis zum 22. August 2022 Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Lukrativer
Offene Immobilienfonds: Rendite bricht ein – was nun?
Offene Immobilienfonds: Rendite bricht ein – was nun? Offene Immobilienfonds performen seit Jahrzehnten am Kapitalmarkt. Corona hat den Trend zunächst noch befeuert. Wegen boomender Immobilienpreise und einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase verzeichnete die Branche enorme Zuflüsse. Doch inzwischen brechen die Renditen ein...
BGH: Schadensersatz für falsche Bezeichnung einer Anlage als “bombensicher”
BGH: Schadensersatz für falsche Bezeichnung einer Anlage als “bombensicher” Mit Urteil vom 5. Mai 2022 stellt der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass eine Anlage nicht als “sicher” und schon gar nicht als “bombensicher“ bezeichnet werden darf, wenn nicht vorhersehbar ist, ob die Anlegerin das eingezahlte Geld zurückerhalten wird (Aktenzeichen III ZR 327/20). Die Klägerin darf