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Schlagwort: Lebensversicherung

Clerical Medical

Mit Urteil des Landgerichts (LG) Ulm vom 07.09.2012 wurde der britische Lebensversicherer Clerical Medical zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein geschädigter Anleger, der eine „Wealthmaster Noble Police“ abgeschlossen hatte. Bei dieser Police wird der Versicherungsbeitrag zum Teil aus eigenen Mitteln und zum überwiegenden Teil aus Bankkrediten aufgebracht. Anleger wurden mit außerordentlich hohen Renditeversprechen gelockt. Die anteilige Kreditfinanzierung des Versicherungsbeitrags wurde als risikolos dargestellt. Die Negativentwicklung der Kapitalanlage führte dazu, dass der geschädigte Anleger am Ende der Laufzeit neben dem Totalverlust seines Eigenkapitals erhebliche Zahlungen an die finanzierende Bank leisten sollte. Die Auszahlungen von Clerical Medical hatten nicht gereicht, um den Kredit abzulösen.

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