LG Leipzig: Weiteres positives Urteil im PIM Gold Skandal
JACKWERTH Rechtsanwälte informieren über ein weiteres positives Urteil, das im Zusammenhang mit dem Skandal rund um PIM Gold ergangen ist. Das Landgericht Leipzig verurteilte eine Anlagevermittlerin zum Schadensersatz in Höhe von 40.466,67 Euro nebst Zinsen. JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten bereits über das erfreuliche Urteil des Landgerichts Krefeld vom 15. April 2021.
LG Krefeld: PIM Gold-Anleger erhalten Geld zurück!
Mit Urteil vom 15. April 2021 hat das Landgericht Krefeld (Aktenzeichen 3 O 81/20) einen Anlagevermittler zur Rückzahlung der bei PIM Gold investierten Anla-gesumme in Höhe von insgesamt 49.000,00 Euro zuzüglichen Zinsen sowie zur Freistellung von Rückforderungsansprüchen in Höhe von weiteren von 20.800,05 Euro verurteilt.
PIM Gold: Schadensersatz für Anleger
In dem Anlageskandal PIM Gold, wir berichteten dazu am 16. Februar 2020 unter https://www.ra-jackwerth.de/pim-gold-ansprueche-sichern/, hat das Landgericht Leipzig einen Vermittler mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 23. Oktober 2020 zu Schadensersatz in Höhe von 10.799,00 Euro nebst Zinsen verurteilt.