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Schlagwort: Prämiensparen

Prämiensparen – Zinsanspruch nicht verfallen lassen!

Kunden von Prämiensparverträgen, deren Verträge bereits 2019 gekündigt wurden, müssen handeln, damit ihr Zinsanspruch nicht verfällt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bescherte den Sparern schon am 6. Oktober 2021 die Aussicht auf einen solchen Zinsnachschlag (Aktenzeichen: XI ZR 234/20). Dennoch reagieren viele

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Prämiensparverträge: BaFin verhilft Sparern zu Nachschlag

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit der am 21. Juni 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung Kreditinstitute angewiesen, ihre Prämiensparkunden über die Unwirksamkeit einer Klausel zu unterrichten. Die BaFin kommt zu dem Ergebnis, die Klausel enthalte ein einseitiges und uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht. Gleichzeitig müsse den Kunden binnen 12 Wochen ein individuelles Angebot unterbreitet werden, welches den Vorgaben des Bundesge-richtshofs (BGH, Aktenzeichen XI ZR 197/09) entspreche. Worauf Kunden achten sollten, sagen ihnen die Spezialisten aus der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte.

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Prämiensparen: Hilfe, wie rette ich die Zinsen?

Seit einigen Monaten flattern vielen Sparern Kündigungsschreiben ihrer Hausbanken betreffend ihre Prämienspar-Verträge ins Haus. Da diese Verträge für die Kunden jedoch erst durch lange Vertragsdauern attraktiv werden, erregen die Kündigungen viel Ärger. Zusätzlicher Ärger entsteht, wenn die Kunden feststellen, dass ihre Spareinlagen nur mit 0,01 % Zinsen verzinst wurden. Zu Recht fragen sich die Kunden, ob so mit ihnen umgesprungen werden darf.

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