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Schlagwort: Prämiensparverträge

OLG Dresden: Zinsnachschlag bei Prämiensparverträgen möglich

Das Oberlandesgericht Dresden hat in zwei Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkassen Meißen und Vogtland (Aktenzeichen 5 MK 2/20 und 5 MK 3/20) erneut bestätigt, dass in Prämiensparverträgen unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet wurden. Bereits im Dezember 2020 berichteten wir darüber, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbraucher dazu rät, be-stehende Prämiensparverträge überprüfen zu lassen. Wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt, kann sich nicht nur die Überprü-fung eines bestehenden Vertrages lohnen, sondern auch die Abwehr der bankseiti-gen Kündigung. Denn Kündigungen sind nicht immer zulässig.

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Prämiensparverträge: BaFin empfiehlt Überprüfung aller Verträge

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Pressemitteilung vom 02. Dezember 2020 Verbrauchern ausdrücklich empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Vor allem die älteren Verträge enthalten oft unwirksame Klauseln, mit denen Banken die Verzinsung einseitig zu Lasten der Kunden einseitig abändern können. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg steht Verbrauchern im Einzelfall bis zu über 12.000,00 Euro zusätzlich zu. Diese Sparguthaben sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

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