Beim Kauf einer Immobilie spielt die Finanzierung eine zentrale Rolle. Soll der Vertrag mit der Bank aber vorzeitig beendet werden, verlangt diese meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarland zeigt aber: Die Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgeholt werden (Urteil