Das Landgericht Tübingen hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil (Aktenzeichen 3 O 275/20) die schweizerische Aktiengesellschaft Sharewood AG zu einer Zahlung in Höhe von 155.068,27 Euro nebst Zinsen verurteilt. Die Bäume sind Zug um Zug an die Gesellschaft zurückzugeben.