Wer möchte nicht Teil der schönen neuen grünen Welt sein und dies durch die Verkehrswende, urbanes Grün, nachhaltige Bildung für alle und vor allem Klimaschutz unterstützen – all das wollte Green City AG liefern und die Anleger sollten ein Teil
Wer möchte nicht Teil der schönen neuen grünen Welt sein und dies durch die Verkehrswende, urbanes Grün, nachhaltige Bildung für alle und vor allem Klimaschutz unterstützen – all das wollte Green City AG liefern und die Anleger sollten ein Teil
Ein weiteres Gerichtsurteil macht Hoffnung: Am 14. April 2019 entschied das Landgericht Osnabrück in einem komplexen Kapitalanlagebetrugsverfahren zugunsten eines geprellten Anlegers auf Schadensersatz in Höhe von rund 57.000,00 Euro (Aktenzeichen 7 O 105/17). Der Sachverhalt: Solarpaneele als ökologisches Anlagemodell beworben Im vorliegenden Fall klagte ein Mann aus
Gute Nachrichten für Anleger der P&R-Gesellschaften: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sprach einer Klägerin im Urteil vom 15. April 2021 Schadensersatz in Höhe von 17.096,13 Euro zu, weil der Berater sie unzureichend beraten hatte.
Mit Urteil vom 18.02.2021 sprach das LG Nürnberg Fürth (Aktenzeichen 6 O 5614/19) dem Anleger einer Namensschuldverschreibung zur Finanzierung von Öl- und Gasförderung in Alaska Schadensersatzansprüche in Höhe von 47.000,00 Euro nebst Zinsen zu. Eine Namensschuldverschreibung ist ein Wertpapier, mit dem Anlegern für die zeitweise Überlassung eines Geldbetrages regelmäßig die Zahlung von Zinsen versprochen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Niedrige Zinsen und hohe Inflation treiben viele Menschen in Goldanlagen. Dass das nicht ungefährlich ist, zeigt die langjährige anwaltliche Erfahrung. Umso erfreulicher ist die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg: Das Landgericht Magdeburg sprach einem Goldanleger (Aktenzeichen 2 O 2006/19*331*) Schadensersatz in Höhe von rund 53.300,00 Euro zu.
Am 19. Juli 2021 verurteilte das LG Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 19 O 6690/20) ein Online-Casino zur Rückzahlung von rund 39.000,00 Euro. Und am 14. Juli 2021 entschied das Landgericht Mainz (Aktenzeichen 9 O 65/20), dass die Anbieterin des Casinos dem Spieler rund 55.000,00 Euro zurückzahlen muss. Die Gerichte folgten damit der Argumentation weiterer Gerichte, wie wir bereits berichteten (https://www.ra-jackwerth.de/weitere-gerichte-entscheiden-geld-zurueck-bei-online-gluecksspiel/).
Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 09. November 2018 (Aktenzeichen 12 O 272/17) die Geschäftsführerin eines Anlagemodells zu Schadensersatz in Höhe von 211.200,00 Euro nebst Zinsen. Bei der Anlage “Grüner Mietvertrag” handelte es sich um ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft, welches von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) untersagt wurde.
Das Landgericht Mühlhausen hat mit Urteil vom 21. Juli 2021 erneut eine Anlageberatungsfirma zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 34.085,00 Euro zugunsten eines von JACKWERTH Rechtsanwälte vertretenen Mandanten verurteilt, da der Anlageberater und zugleich Geschäftsführer nicht hinreichend über den Inhalt und die Risiken des abgeschlossenen Nachrangdarlehens aufgeklärt hat. Über ein weiteres Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 15. Juni 2021, in dem unserem Mandanten ebenfalls Schadensersatz im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Nachrangdarlehens zugesprochen wurde, haben wir bereits berichtet.
Das Landgericht Lüneburg entschied mit Urteil vom 14. Juli 2020, dass einem Bankkunden bei fehlerhafter Meldung an die SCHUFA Holding AG (Schufa) ein Anspruch auf Widerruf und in diesem Fall zusätzlich sogar ein Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro zusteht. Ein Urteil mit erheblicher Signalwirkung – denn ein negativer Schufa-Eintrag hat gravierende Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit aus.
JACKWERTH Rechtsanwälte informieren über ein weiteres positives Urteil, das im Zusammenhang mit dem Skandal rund um PIM Gold ergangen ist. Das Landgericht Leipzig verurteilte eine Anlagevermittlerin zum Schadensersatz in Höhe von 40.466,67 Euro nebst Zinsen. JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten bereits über das erfreuliche Urteil des Landgerichts Krefeld vom 15. April 2021.
Göttingen – Hannover – Wolfsburg