Mit Urteil vom 15. April 2021 hat das Landgericht Krefeld (Aktenzeichen 3 O 81/20) einen Anlagevermittler zur Rückzahlung der bei PIM Gold investierten Anla-gesumme in Höhe von insgesamt 49.000,00 Euro zuzüglichen Zinsen sowie zur Freistellung von Rückforderungsansprüchen in Höhe von weiteren von 20.800,05 Euro verurteilt.