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Schlagwort: Schufa

LG Lüneburg: Schadensersatz bei falscher SCHUFA-Meldung

Das Landgericht Lüneburg entschied mit Urteil vom 14. Juli 2020, dass einem Bankkunden bei fehlerhafter Meldung an die SCHUFA Holding AG (Schufa) ein Anspruch auf Widerruf und in diesem Fall zusätzlich sogar ein Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro zusteht. Ein Urteil mit erheblicher Signalwirkung – denn ein negativer Schufa-Eintrag hat gravierende Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit aus.

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Negative SCHUFA? Wie Sie sich erfolgreich wehren!

Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA kann schwerwiegende Folgen im Wirtschaftsleben haben: Kredit, EC-Karte, Versandhausware oder Handyvertrag sind bedroht. Ein SCHUFA-Eintrag sollte also unbedingt vermieden werden. Was aber, wenn ein negativer Eintrag erfolgt ist und das auch noch zu Unrecht?

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