Wer sät, wird ernten – und Prämien erhalten. Getreu diesem Motto schließen viele Bankkunden Prämiensparverträge ab. Wenn die Bank den Vertrag aber frühzeitig kündigt, sind die künftigen Prämien futsch. Dass eine Kündigung nicht zulässig ist, entschied jetzt das Landgericht (LG)