Anlegerschutz greift weit
Nicht nur Privatanleger, sondern auch Stiftungen können von einer Bank verlangen, richtig und vollständig beraten zu werden. Weil die Bank einer Stiftung eine riskante nlage empfohlen hatte, wurde sie vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im Januar 2015 zur Zahlung von Schadensersatz von fast 250.000 Euro verurteilt.