Das Oberlandesgericht Celle hat die Volkswagen Bank mit Urteil vom 13. Januar 2021 (Aktenzeichen 3 U 47/20) verurteilt, an den Verbraucher 21.528,04 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Die Bank verwendete in ihrer Widerrufsbelehrung den sog. Kaskadenverweis, der die Belehrung in diesem Fall unwirksam machte und die Widerrufsfrist nicht in Gang setzte.