Das Landgericht Göttingen hat einem Anleger wegen vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen durch eine Vermögensanlagegesellschaft Schadensersatz zugesprochen.
Die Pflichtverletzungen beruhen auf der mangelnden Aufklärung des Anlegers im Hinblick auf die anlagetypischen Risiken einer kreditfinanzierten sogenannten Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR)®. Die Bezeichnung des Anlagemodells, so dass Gericht, sei gleich unter mehreren Aspekten irreführend. Insbesondere die Tatsache, dass es sich um ein überwiegend fremdfinanziertes Anlagemodell handelt und Zinsdifferenzspekulationen enthält, lassen darauf schließen, dass ein derartiges Produkt nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist.