Mit Urteil vom 24. Juni 2021 sprach das Landgericht Leipzig einem Versicherten das Recht auf Rückabwicklung seiner Lebensversicherung zu (Aktenzeichen 03 O 141/21). Die Versicherung wurde verurteilt, an den Kläger gut 34.400,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.