Wieder einmal traf das Landgericht (LG) Ravensburg eine verbraucherfreundliche Entscheidung. Wie in einem aktuellen Urteil vom 3. August 2022 zu lesen ist, war auch der Widerruf eines VW-Fahrers wirksam. Die beklagte Bank muss ihm 3.049,02 Euro nebst Zinsen in Höhe