Die Kläger hatten Grund zur Freude, denn das Landgericht Konstanz verurteilte die verklagte Bank, die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 Euro nebst Zinsen an sie zurückzuzahlen (Aktenzeichen: 4 O 155/20).
Die Kläger hatten Grund zur Freude, denn das Landgericht Konstanz verurteilte die verklagte Bank, die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 Euro nebst Zinsen an sie zurückzuzahlen (Aktenzeichen: 4 O 155/20).
Göttingen – Hannover – Wolfsburg