Der Bundesgerichtshof macht mit Urteil vom 13. April 2021 (Aktenzeichen VI ZR 274/20) geschädigten VW-Kunden Hoffnung. VW muss neben dem Kaufpreis auch die gesamten Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro zurückerstatten!
Der Bundesgerichtshof macht mit Urteil vom 13. April 2021 (Aktenzeichen VI ZR 274/20) geschädigten VW-Kunden Hoffnung. VW muss neben dem Kaufpreis auch die gesamten Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro zurückerstatten!
Göttingen – Hannover – Wolfsburg