Mit Urteil vom 3. Dezember 2021 folgte das Landgericht Ravensburg (Aktenzeichen: 2 O 95/21) ein weiteres Mal der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der Verbraucher sich per Widerruf von seinem Darlehen lösen kann. Lediglich den Pkw muss er