Das OLG München hat am 18. Juni 2020 entschieden, dass Kunden von SIXT ihre bestehenden Leasingverträge widerrufen können, weil die von SIXT verwendete Belehrung fehlerhaft war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das OLG München hat am 18. Juni 2020 entschieden, dass Kunden von SIXT ihre bestehenden Leasingverträge widerrufen können, weil die von SIXT verwendete Belehrung fehlerhaft war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Freude der Verbraucher währte nur kurz: Nach dem erfreulichen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 26. März 2020 (wir berichteten: https://www.ra-jackwerth.de/aktuelles/eugh-kreditrecht-widerruf) hat der Bundesgerichtshof dem mit seinem Beschluss vom 31. März 2020 einen Riegel vorgeschoben (Aktenzeichen: XI ZR 198/19). Damit ist der Streit jedoch keineswegs beendet. Vielmehr dürfte der Kompetenzkonflikt vor den höchsten Gerichten jetzt erst richtig aufflammen. Das Landgericht Ravensburg hat jedenfalls noch am 31. März 2020 ein weiteres Verfahren an den EuGH gebracht (Aktenzeichen: 2 O 294/19). Beachtenswert ist überdies, dass es bereits zuvor verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen gegeben hat, die von dem aktuellen Streit nicht betroffen sind.
In zwei Entscheidungen vom 12.06.2016 hat sich der Bundesgerichtshofs mit dem Widerruf von Darlehensverträgen aus dem Jahr 2001 und 2008 auseinandersetzen müssen. Insbesondere sollte die Frage geklärt werden, ob das Widerrufsrecht, welches erst viele Jahre nach Vertragsschluss ausgeübt worden war, verwirkt war. In einem Fall wurde das Widerrufsrecht erst 13 Jahre nach Vertragsschluss und 7 Jahre nach vollständiger Tilgung erklärt. In dem Sparkassen-Fall von 2008 lief das Darlehen noch.
Aus der Presse wissen Sie bereits, dass viele Darlehensverträge auch heute noch wegen vielfach verwendeter mangelhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden können, was für Sie mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden sein kann.
Immobilienbesitzer sollten aufpassen, dass sie kein Geld verschenken. Möglicherweise kommt ihnen zugute, dass die Bank eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das der Fall, darf keine Zeit verloren werden, da dieses Recht möglicherweise nur noch bis Mitte 2016 gilt.
Göttingen – Hannover – Wolfsburg