Im Streit um die Prämiensparverträge der Sparkassen steht fest, dass die Sparkassen die Zinshöhe für Prämiensparverträge mit variabler Zinszahlung nicht einseitig bestimmen dürfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden stellte jetzt in seinem Urteil vom 13. April 2022 klar, mit welchem Referenzzinssatz