Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg verkündete am 11. Juni 2021 ein Grundsatzurteil. Es richtete den Blick auf die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen und schaffte damit vorläufig Klarheit für Anleger (Aktenzeichen: 5 K 1996/19). Die Revision beim