Das LG Meiningen hat entschieden, dass die Anlegerin an die bereits in Liquidation befindliche Fondsgesellschaft keine Zahlungen mehr leisten muss. Das Urteil vom 24.02.2016 ist nicht rechtskräftig.
Das LG Meiningen hat entschieden, dass die Anlegerin an die bereits in Liquidation befindliche Fondsgesellschaft keine Zahlungen mehr leisten muss. Das Urteil vom 24.02.2016 ist nicht rechtskräftig.
Göttingen – Hannover – Wolfsburg