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UDI: LG Bonn entscheidet auf Rückzahlung an Anleger

Neuigkeiten im UDI-Skandal: Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) am 5. April 2022 die Einstellung und Abwicklung der UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG anordnete und te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG am 2. Mai 2022 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen musste, gibt es nun endlich auch gute Neuigkeiten für Anleger: Am 27. April 2022 verurteilte das Landgericht (LG) Bonn die UDI-Immo Sprint Festzins II zur Rückzahlung eines Nachrangdarlehens in Höhe von fast 5.800 Euro wegen unwirksamer Nachrangklausel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der UDI-Skandal weitet sich aus

Aufgrund der Sanierungsbemühungen bei zahlreichen Unternehmen der Nürnberger UDI, welche seit längerem Schlagzeilen mit Insolvenzen und Verlusten macht, wurde 2021 zum Teil noch davon ausgegangen, dass eine zeitnahe Rückzahlung der Darlehen inklusive Zinsen an Anleger alsbald möglich sein müsse. Diese Aussicht wurde durch den Insolvenzantrag der te management GmbH im Juni 2021 zerstört. Nach diesen Ereignissen rückte die Hoffnung der Anleger auf Rückzahlung ihrer Darlehen in weite Ferne. Dies galt erst recht für solche Anleger, die ein Nachrangdarlehen mit UDI vereinbarten, da diese erst dann berücksichtigt werden, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind.

Insolvenz auch bei te Solar Sprint

Auch die te Solar Sprint II bis IV GmbH & Co. KG gehört zu der Nürnberger Unternehmensgruppe UDI. Nun drohen also auch den Anlegern von te Solar Sprint II bis IV hohe Verluste. Bereits im Dezember 2021 hatte die BaFin die Rückzahlung von Nachrangdarlehen von Anlegern der te Solar Sprint II und III angeordnet. Das Unternehmen hatte ohne Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieben. Da die Investorengelder nicht zurückgezahlt werden konnten, stellte te Solar nun Insolvenzantrag. Zudem teilte te Solar Sprint IV mit, dass dass der Insolvenzantrag geeignet sei, „die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“. Das Unternehmen begründet seine Liquiditätsprobleme mit der Pleite der MEP Solar Miet & Service III GmbH, an welche das Anlegergeld weitergeben wurde. Das Anlegergeld hatte das Unternehmen durch Nachrangdarlehen erhalten.

Nachrangdarlehen: Riskante Kapitalanlage auch in der Insolvenz

Wegen der Anlage in Nachrangdarlehen drohen den Anlegern erhebliche Verluste. Zwar können sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen anmelden. Wie der Name befürchten lässt, werden die Gläubiger dieser Nachrangdarlehen jedoch nachrangig behandelt, also nach der Befriedigung der anderen Gläubiger. Erneut wird deutlich, wie riskant die Gewährung von Nachrangdarlehen für Anleger ist.

LG Bonn bringt gute Neuigkeiten

Den scheinbar niemals aufhörenden schlechten Nachrichten im UDI Skandal setzt das LG Bonn nun ein Ende. Entgegen der Auffassung von UDI, welche der Meinung war, eine Rückzahlung der Nachrangdarlehen käme wegen der Nachrangklausel nicht in Betracht, sprach das Gericht der Anlegerin in diesem Verfahren die Zahlung von fast 5.800 Euro zu. Das LG vertrat die Auffassung, dass die vereinbarte Nachrangabrede nicht den gesetzlichen Anforderungen an das Transparenzgebot genügt. Die Klausel enthalte weder Informationen darüber, wann ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliege noch sei die Formulierung für einen Verbraucher verständlich, um alle Risiken zu erfassen.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Verträge

Sind auch Sie UDI Anleger und bangen um Ihr Geld? Dann lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche und Verträge prüfen. Nachrangklauseln sind immer dann nicht wirksam vereinbart, wenn sie nicht hinreichend transparent und verständlich gestaltet wurden. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.

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