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US Öl und Gasfonds XVII: Rückforderung möglich

Anleger des Fonds US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG können sich freuen: Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Musterverfahren zu Gunsten der Anleger festgestellt, dass der Verkaufsprospekt in wesentlichen Punkten unvollständig, irreführend und unrichtig ist (Bescheid vom 11. Dezember 2019, Aktenzeichen 9 Kap 4/18, nicht rechtskräftig). Damit haben betroffene Anleger gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie müssen allerdings rechtzeitig handeln, da Verjährung droht.

OLG Celle: Mehrere Prospektfehler

Nach den Ausführungen des OLG Celle ist der Verkaufsprospekt vom 17. Dezember 2012 fehlerhaft, weil er

  1. keinen Hinweis auf die im Jahr 2011 gegen die operativ tätig werdende „US-Partnerin“, die Furie Operating Alaska LLC, verhängte Strafzahlung im Umfang von USD 15.000.000 USD und das dagegen angestrengte Klageverfahren enthält, sondern im Gegenteil, es würden keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren existieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Vermögensanlage haben können,
  2. Explorations- und Fördererfolge ins Blaue hinein und ohne nachvollziehbare Grundlage prognostiziert, indem er ein durch in unmittelbarer Nähe durchgeführte Bohrungen bestätigtes Vorhandensein sehr großer Gasmengen und enormer Erdölreserven darstellt und
  3. bei der Darstellung des Subventionssystems in Alaska (Tax Credits) keinen Hinweis auf den Umstand enthält, dass gewährte Subventionen unter Umständen zu 50 Prozent zurückzuzahlen sind.

Chancen für Anleger

Die Verwendung eines fehlerhaften Emissionsprospekts im Rahmen einer Anlageberatung eröffnet Anlegern die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Die Entscheidung des OLG Celle bezieht sich zwar unmittelbar nur auf die Initiatoren des US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG, bietet darüber hinaus aber vor allem gute Chancen, wegen dieser Mängel auch gegen den Anlageberater vorzugehen. Denn ein Anlageberater hat die Pflicht, den Prospekt auf Plausibilitätsmängel und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Beachtet werden muss aber die Verjährung. Als Verjährung bezeichnet man die Gefahr, dass ein bestehender Anspruch allein wegen des Zeitablaufs nicht mehr durchgesetzt werden kann. Aufgrund der länger zurückliegenden Vertragsabschlüsse droht die zehnjährige Verjährung. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

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